Onlinehilfe Lizenzvereinbarung

Lizenzvereinbarung

WICHTIG: DIESES SOFTWARE-ENDBENUTZER-LIZENZABKOMMEN (»EULA«) IST EINE RECHTSGÜLTIGE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND MUNSOFT: MIT DER VERWENDUNG DER SOFTWARE, DER DIESE VEREINBARUNG BEIGEFÜGT IST (NACHFOLGEND ALS »SOFTWARE« BEZEICHNET), ERKLÄREN SIE SICH MIT DIESEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN. LESEN SIE SIE SORGFÄLTIG, BEVOR SIE DIE INSTALLATION ABSCHLIESSEN UND DIESE SOFTWARE BENUTZEN. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, INSTALLIEREN UND/ODER BENUTZEN SIE DIESE SOFTWARE NICHT. INDEM SIE DIESES SOFTWARE-PRODUKT INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER ANDERWEITIG VERWENDEN, ERKLÄREN SIE SICH MIT DER BINDUNG DURCH DIE BEDINGUNGEN DIESES LIZENZABKOMMENS EINVERSTANDEN.

1. NUTZUNGSRECHTE

MunSoft gewährt Ihnen eine Lizenz zur Nutzung einer Kopie dieser Softwareversion auf einem einzelnen Computer. »Sie« bzw. »Ihnen« bezeichnet das Unternehmen, die juristische Person oder die Einzelperson, aus deren finanziellen Mitteln die Lizenz bezahlt wurde. »Nutzung« bezeichnet Speichern, Laden, Installieren, Ausführen oder Anzeigen der Software. Sie dürfen die Software weder verändern noch jegliche Lizenz- oder Kontrollfunktionen der Software deaktivieren, sofern dies kein vorgesehener Bestandteil der Programmfunktionen dieser Software ist. Die Lizenz ist nicht auf ein anderes System, eine andere Organisation oder ein anderes Individuum übertragbar.

2. EVALUATION und REGISTRIERUNG

Ihnen wird das Recht gewährt, die unregistrierte Software lediglich zum Zwecke der Einschätzung der Softwareleistung bei der Darstellung Dateien zu verwenden. Wenn Sie die Dateien auf der Festplatte speichern möchten, muss die Software bei MunSoft unter Anerkennung der Vertragsbedingungen, die in der Registrierungsinformation festgelegt sind, registriert werden. Die Information befindet sich in der Dokumentation, die der Software beigefügt ist. Es ist erwünscht, dass Sie die Software auf Ihrem System anwenden und ihre Zweckmäßigkeit und Funktionalität eingehend evaluieren, bevor Sie den Kauf tätigen. Diese »Test-vor-Kauf«-Herangehensweise ist Ihre endgültige Garantie dafür, dass die Software zu Ihrer Zufriedenheit funktionieren wird.

3. EIGENTÜMERSCHAFT

Die Software ist Eigentum von und urheberrechtlich geschützt durch MunSoft. Ihre Lizenz überträgt Ihnen keine Ansprüche und keine Eigentumsrechte an der Software und sollte nicht als Erwerb jeglicher Rechte an der Software ausgelegt werden.

4. URHEBERRECHT

Die Software und alle Rechte, einschließlich Eigentumsrechte ohne Einschränkung, sind Eigentum von MunSoft oder dessen Zulieferer und durch Urheberrechtsgesetze und internationale Verträge sowie durch andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Sie erklären sich damit einverstanden, dass keine Ansprüche auf die geistigen Eigentumsrechte an der Software an Sie übertragen werden. Desweiteren erkennen Sie an, dass das Anrecht und die vollständigen Eigentumsrechte an der Software ausschließlich MunSoft gehören und dass Sie keinerlei Rechte an der Software erwerben, soweit nicht anders in diesem Lizenzabkommen festgesetzt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle weiteren Kopien der Software die gleichen Eigentumshinweise enthalten, die der Software beigefügt sind.

5. REVERSE ENGINEERING (ZURÜCKÜBERSETZUNG)

Sie stimmen zu, dass Sie nicht versuchen werden, diese Software ganz oder teilweise zu dekompilieren, zu modifizieren, zu übersetzen oder zu disassemblieren.

6. RÜCKNAHMEBEDINGUNGEN

MunSoft bietet keine Rückerstattungen für Software an, für die der Registrierungscode bereits an den Kunden verschickt wurde. Bevor Sie sich zu einem Kauf unserer Software entschließen, laden Sie sich bitte die von uns zur Verfügung gestellten Evaluations-Versionen herunter, installieren und testen Sie sie.

7. KEINE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN

Das Software-Produkt wird »so, wie es ist«, ohne jegliche Garantien zur Verfügung gestellt. MunSoft lehnt hinsichtlich der Software alle weiteren Gewährleistungen ab, sowohl ausdrücklich als auch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, der konkludenten Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Drittrechten. Einige Rechtsprechungen gestatten den Ausschluss implizierter Garantien oder Einschränkungen bezüglich der Garantiedauer, oder den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung für Folge- oder beiläufig entstandene Schäden nicht, weshalb diese Einschränkungen und Ausschlüsse womöglich nicht für Sie gelten. Diese Gewährleistungserklärung gibt Ihnen bestimmte Rechte, und je nach Rechtsprechung verfügen Sie womöglich über weitere Ansprüche.

8. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzabkommens unwirksam geworden sein, sind sich beide Parteien darüber einig, dass die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt wird.

9. KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN

Haftungsansprüche gegen MunSoft oder dessen Zulieferer wegen Folge-, besonderer, beiläufig entstandener oder indirekter Schäden jedweder Art, die durch Lieferung, Leistung oder Gebrauch der Software entstehen, bestehen in keinem Fall, auch dann nicht, wenn MunSoft über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet wurde. In keinem Fall kann die Haftbarkeit von MunSoft für jegliche Forderungen, gleichgültig ob dies aufgrund eines Vertrags, eines Deliktes oder einer sonstigen Haftungsgrundlage geschieht, die Höhe der von Ihnen eventuell geleisteten Lizenzgebühr übersteigen.

10. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Dies ist das gesamte Abkommen zwischen Ihnen und MunSoft, welches alle früheren Abkommen oder Vereinbarungen bezüglich des Vertragsgegenstandes, ob schriftlich oder mündlich, ersetzt. Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, wird dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigen, welche in Übereinstimmung mit den Richtlinien rechtskräftig und vollstreckbar bleiben. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Bedingungen endet dieser Vertrag automatisch mit sofortiger Wirkung. MunSoft kann dieses Abkommen nach alleinigem Ermessen jederzeit in schriftlicher Form verändern.

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